HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN UNSERER KUNDEN
IST DER OPERATING LEASE-VERTRAG EIN FINANZLEASING?
Nein! Beim Operating Lease handelt es sich um eine Miete, bei der Sie das gewünschte Gut gegen Zahlung einer Gebühr nutzen können.
IST IHR UNTERNEHMEN EINE BANK ODER EINE FINANZGESELLSCHAFT?
Nein! Wir sind ein Vermieter, wir sind Unternehmer wie Sie, deshalb wissen wir sehr genau, was Sie an Leistungen und Leistungen erwarten.
WERDE ICH NACH ENDE DER VERMIETUNG EIGENTÜMER DER WARE?
Nein! am ende der mietzeit müssen sie das objekt zurückgeben, ansonsten können sie es durch vertragsverlängerung weiter nutzen.
SIND DIE VERMÖGENSWERTE, DIE SIE VERLASSEN, BEREITS VERSICHERT?
JA! Im Die "Allrisk"-Versicherungskosten sind bereits vorhanden, können aber im Einzelfall vom Kunden direkt gestellt werden. In diesem Fall muss die Police zwingend mit der Kommerzlease verknüpft werden.
KANN ICH DIE MIETGEBÜHR PER BANKÜBERWEISUNG BEZAHLEN?
Nein! Unser Unternehmen erkennt den Bankeinzug in c\c als einziges Zahlungsmittel an „SEPA“, die Nichteinhaltung dieser Bedingung ist ein Grund zur Vertragsbeendigung.
KANN ICH DAS WARUM WÄHREND DES VERTRAGS ERSETZEN?
Jep! Diese Bedingung wird jedoch wirtschaftliche Auswirkungen haben, die bewertet werden müssen sorgfältig bevor Sie fortfahren.
SIND DIE VERMÖGENSWERTE, DIE SIE LASSEN, AUSSCHLIESSLICH NEU?
Nein! Hält es der Kunde für wirtschaftlich sinnvoll, durch die Rücknahme einer gebrauchten Ware von einem reduzierten Entgelt zu profitieren, kann er dies tun.
KANN DIE GEBÜHR WARTUNGSKOSTEN ENTHALTEN?
Jep! die Gebühr kann neben Versicherungskosten auch Wartungskosten umfassen, wobei diese auch wirtschaftlich wirksame Bedingung ursprünglich beantragt werden muss.